Pflegegrad abgelehnt?
Widerspruch einlegen lohnt sich
Aufgrund des Infektionsschutzes, kann die Begutachtung zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterhin bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden. Jedoch kann die Telefonbegutachtung die Einstufung in den passenden Pflegegrad erschweren. Erfolgt dann aus Ihrer Sicht eine inkorrekter Einstufung, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.
Das folgende Formular informiert Sie, welche Schritte für einen erfolgreichen Widerspruch zu beachten sind. Weiterhin finden Sie in der Randspalte einen entsprechenden Vordruck.