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Datum: 02.11.2020

Pflegegrad abgelehnt?
Widerspruch einlegen lohnt sich

Aufgrund des Infektionsschutzes, kann die Begutachtung zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterhin bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden. Jedoch kann die Telefonbegutachtung die Einstufung in den passenden Pflegegrad erschweren. Erfolgt dann aus Ihrer Sicht eine inkorrekter Einstufung, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs.

Das folgende Formular informiert Sie, welche Schritte für einen erfolgreichen Widerspruch zu beachten sind. Weiterhin finden Sie in der Randspalte einen entsprechenden Vordruck.

  • Datum: 02.11.2020

    Pflegegrad abgelehnt? Widerspruch einlegen lohnt sich

    Informationsschreiben: Widerspruch zum MDK Gutachten
    Der Verband Pflegehilfe informiert, was für einen erfolgreichen Widerspruch zu beachten ist.

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Pflegenetzwerk.

    Autor/in: VP Verband Pflegehilfe GmbH // Parcusstraße 8 | 55116 Mainz