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Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Nachfolgend finden Sie Informationen der Fachservicestelle Sachsen zu den Themen Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und pflegende Angehörige. Die Fachservicestelle ist im gesamten Freistaat Sachsen zu diesen Themen Ansprechpartner.

1. Alltagsbegleitung

• Beschreibung:

Das Förderprogramm „Alltagsbegleiter für Senioren" des Freistaates richtet sich an Menschen ab 60 Jahren (in Ausnahmefällen ab 55 Jahren) ohne Pflegegrad. Es ermöglicht eine kostenfreie ehrenamtliche Begleitung (zum Beispiel zum Arzt, zum Einkauf und ähnliches), die gemeinsame Erledigung von Haushaltsaufgaben sowie die gemeinsame Gestaltung sozialer Aktivitäten (zum Beispiel Spiele, Spaziergänge, Besuche kultureller Veranstaltungen und ähnliches) bis zu 32 Stunden im Monat.

Die ehrenamtlichen Alltagsbegleiter erhalten für 32 Stunden pro Monat eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro, bei geringerer Stundenanzahl anteilig weniger. Die Senioren und die Ehrenamtlichen werden von Projektträgern der Alltagsbegleitung betreut, koordiniert und zueinander vermittelt.

Projektträger der Alltagsbegleitung sind gemeinnützige Vereine oder GmbHs, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften oder Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen. Das Förderprogramm Alltagsbegleiter für Senioren wird vom Freistaat Sachsen, insbesondere vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, gefördert. Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) vom 17. Dezember 2019.

• Auskunft über Projektträger der Alltagsbegleitung in der Nähe geben z. B. die Fachservicestelle Sachsen oder die Pflegekoordination.

Webverweise:

2. Nachbarschaftshilfe

• Beschreibung:

Die Nachbarschaftshilfe ist eine besondere Form der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es handelt sich hierbei um selbstorganisiert tätige Privatpersonen, die aufgrund einer Anerkennung durch ihre eigene Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen für zuhause lebende Pflegebedürftige jeden Alters erbringen dürfen. Die Nachbarschaftshilfe ist eine Form des bürgerschaftlichen Engagements, kein Ehrenamt. Nachbarschaftshelfer können maximal 40 Stunden im Kalendermonat tätig werden und maximal 10 Euro pro Stunde für ihre Tätigkeit abrechnen. Für die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe stehen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag und ab Pflegegrad 2 im Rahmen einer Kombinationsleistung ggf. zusätzlich bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleisten zur Verfügung.

➢ Wer kann als Nachbarschaftshilfe tätig werden?

  • volljährige Personen
  • die mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad weder verwandt noch verschwägert sind
  • nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • weder eingetragene Betreuungspersonen oder eine private Pflegepersonnach § 19 SGB XI der pflegebedürftigen Person sind
  • einen anerkannten Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe (5 x 90 Minuten) absolviert haben 
  • ausreichend gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert sind (mind. 2 Mio. Euro) oder alternativ die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Freistaats in Anspruch nehmen und
  • maximal 40 Stunden pro Kalendermonat tätig sind und für die Leistungen eine pauschale Vergütung von nicht mehr als 10 Euro pro Stunde abrechnen

➢ Wer kann die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen?

  • Personen jeden Alters
  • mit Pflegegrad (1-5)
  • die in der eigenen Häuslichkeit leben und
  • ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben

• Kontaktstellen für Nachbarschaftshilfe:

Es gibt Nachbarschaftshelferkontaktstellen, welche mithilfe interner Offline-Datenbanken Pflegebedürftige und Nachbarschaftshelferinnen sowie Nachbarschaftshelfer lokal vermitteln können. Diese dienen sowohl den Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern als auch den Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen als regionale Ansprechpartner. Bei Fragen oder Problemen rund um die Thematik Nachbarschaftshilfe stehen sie beratend zur Seite.

• Webverweise:

3. Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

• Beschreibung:

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Anbieter mit Fachpersonal, die mit Hilfskräften unter professioneller Anleitung für bedarfsgerechte Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen jeden Alters und deren Angehörigen sorgen. Sie ermöglichen Pflegebedürftigen damit einen langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit. Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ergänzen die Dienste professioneller Pflegedienste; pflegende Tätigkeiten sind von deren Leistungen ausgeschlossen. Die Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag können über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich sowie ab Pflegegrad 2 ggf. im Rahmen einer Kombinationsleistung über bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

• Es werden grundsätzlich Betreuungsangebote und Entlastungsangebote unterschieden.

  • Betreuungsangebote haben das Ziel, trotz Hilfebedarf ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und dafür körperliche, geistige und seelische Kräfte wiederzugewinnen und zu erhalten.

Zu den Angebotsformen zählen:

  • Helferkreise für eine stundenweise Betreuung und Entlastung
  • Betreuungsgruppen beispielsweise für an Demenz erkrankte Menschen
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
  • Familienentlastende Dienste
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Entlastungsangebote umfassen sowohl Angebote für Pflegende als auch für Pflegebedürftige.

Zu den Angebotsformen zählen:

1. Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger:

  • Angebote zur Begleitung bei der Pflege
  • Gesprächskreise

2. Angebote zur Entlastung im Alltag Pflegebedürftiger:

  • haushaltsnahe Serviceleistungen (übliche Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Erledigung des Einkaufs)
  • Unterstützung bei Alltagsaufgaben (Begleitung im Alltag, zum Einkaufen oder zum Arzt)
  • Fahrdienste, z. B. zur Wahrnehmung von (Fach-) Arztterminen o. ä.

• Webverweise:

4. Pflegende Angehörige

• Beschreibung:

Pflegende Angehörige stehen vor vielen Fragen und Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig Hilfe zu holen. Es gibt viele Möglichkeiten der Entlastung und Unterstützung, die zum Teil auch von der Pflegekasse finanziert werden können. Die Fachservicestelle Sachsen hilft pflegenden Angehörigen gezielt bei der Suche nach Unterstützungs- und Selbsthilfeangeboten und vermittelt diese an die richtigen Ansprechpartner vor Ort.

• Der Themenbereich der pflegenden Angehörigen befindet sich weiterhin im Aufbau. 

5. Fachservicestelle Sachsen

• Beschreibung:

Die Fachservicestelle informiert und berät sowohl Senioren, Pflegebedürftige und Angehörige als auch Personen, welche sich sozial engagieren möchten oder bereits tätig sind zu den vier genannten Themengebieten. Auch interessierte und aktive Träger und Kooperationspartner, wie z. B. die Projektträger der Alltagsbegleitung, die Nachbarschaftshelferkontaktstellen oder Anbieter anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag und Schulungsanbieter erhalten hier aktuelle Informationen. Neben der Beratung und Information zählen auch die Akquise neuer Ehrenamtlicher und
neuer Nachbarschaftshelfer und weiterer Träger, die Netzwerkarbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der Fachservicestelle. Sie hat das Ziel, die verschiedenen Unterstützungsangebote bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass die sächsischen Seniorinnen und Senioren, die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen unabhängig vom Wohnort niedrigschwellige Unterstützung in ihrer Nähe erhalten können.

• Webverweise:

Quelle: Fachservicestelle Sachsen