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Corona-Besuchsregelungen: Hilfestellung für stationäre Pflegeeinrichtungen

Unter der Koordination des Pflegenetzwerks Vogtlandkreis haben sich Anfang August (04.08.2020) zahlreiche Vertreter stationärer Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis im Kreistagssaal des Landratsamtes zu den aktuellen Besuchsregelungen im Zuge der Corona-Schutz-Verordnung ausgetauscht.


Hilfestellung und fachliche Auskunft zu aktuellen Regelungen und Gesetzmäßigkeiten gaben im Rahmen der Informationsveranstaltung Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

Im Hauptfokus stand die Umsetzung der einzuhaltenden aktuellen Hygiene-Vorgaben unter Wahrung der Grundrechte und besonderer Anforderungen der Bewohner, beispielsweise mit Demenzerkrankungen. Aber auch Themen, wie Haftungsfragen oder die Versorgung mit bezahlbarer Schutzausrüstung wurden diskutiert.

Seit 6. Juni 2020 sind laut §6 der aktuell gültigen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Besuche in Alten- und Pflegeheimen erlaubt. Demnach ist ein Hygieneplan nach Infektionsschutzgesetz oder ein eigenständiges Konzept zu Regelungen zum Besuch und nach Bedarf zum Betreten und Verlassen der Einrichtungen (gemäß §6 Abs. 2) zu erstellen. Voraussetzungen sind die Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen, wie Abstand oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Fachlich-inhaltliche Unterstützung zur Erstellung eines Hygieneplans liefert das Gesundheitsamt Vogtlandkreis.

Autor/in: Madlen Schulz