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Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement übernimmt die Rolle des Eigentümers und die Steuerung der Gebäudewirtschaft und damit die Funktion eines umfassenden Dienstleisters für gebäudewirtschaftliche Belange.

Das Amt beinhaltet die Liegenschaftsverwaltung, die Bewirtschaftung der landkreiseigenen und angemieteten Liegenschaften sowie Hochbauinvestitionen/-unterhalt. Der Fokus liegt auf einer gesamtheitlichen Betrachtung der Liegenschaften unter wirtschaftlichen Aspekten und Ausschöpfung möglicher Ressourcen. Grundlage hierfür bildet die Bündelung aller Informationen sowie deren Einbeziehung in die Bewirtschaftungsprozesse.

Das Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement besteht aus zwei Sachgebieten sowie dem Bereich der Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern.